Eine erfolgreiche Tätigkeit im Steuerstrafverfahren setzt u.E. zwingend eine juristische und steuerliche Ausbildung voraus. Zwar ist auch der Nur-Steuerberater zur Vertretung im Steuerstrafverfahren befugt, dies gilt jedoch nur solange die Sache noch nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Wenn erst zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt wird, ist oft wertvolle Einarbeitungszeit verloren.